Antrag: Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestands in Rheine

Um mit einer starken Satzung zum Schutz der Bäume den Erhalt eines erträglichen Stadtklimas und den Schutz von Biodiversität zu sichern, bringt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag in den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 16.06:

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Textstellen der Satzung zu überarbeiten:

  • Aufnahme von landschafts- und stadtbildprägenden bzw. ökologisch bedeutsamen Hecken, insbesondere Buchen-, Weißdorn-, Liguster- und Eibenhecken, von mindestens 1,50 Meter Höhe
  • Ausweitung des Schutzes auf alle Baumarten
  • Ausweitung des Schutzes auf jüngere Bäume (Stammumfang)
  • Entscheidung von Ausnahmegenehmigungen immer durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
  • Entscheidungen nur nach vor Ort Begehung, nicht nach Aktenlage
  • Ersatzanpflanzungen immer mindestens 1 : 2
  • Erstellung eines Baum- und Heckenkatasters

Die letzten Hitzesommer haben den Baumbestand in der Stadt Rheine erheblichem Stress ausgesetzt. Zunehmend werden Bäume gefällt, die trotz der Schäden durch Trockenheit noch erhalten werden könnten. Nachverdichtung und neue Bebauungspläne führen zu einem Umfang von Fällungen, die nicht mehr verantwortbar sind. Die vorhandenen Bäume sind in ihrer Funktion für das Stadtklima und die Luftreinhaltung und damit für die Gesundheit unserer
Bürger*innen eben nicht durch Ersatzpflanzungen zu ersetzen.

Auch die Hecken in unserer Stadt sind wichtige Bestandteile des städtischen Grüns. Sie weichen immer öfter Zäunen mit Blickschutz aus Plastik.

Beide Phänomene vernichten in der Stadt den Lebensraum für Wildtiere, insbesondere Insekten und Vögel, den sie schon lange in der uns umgebenden industriellen Landwirtschaft nicht mehr finden. Deswegen sind sie in den letzten Jahrzehnten immer mehr in die Städte ausgewichen.

Letztendlich wurden nicht alle unserer Forderungen mit in die neue Satzung aufgenommen werden. Trotzdem werten wir den Beschluss als Erfolg, denn in Zukunft sind alle Baumarten unter Schutz gestellt, bis auf Obstbäume und nicht bei uns heimische Nadelbäume. Der Mindeststammumfang wurde herabgesenkt, Ersatzpflanzungen müssen immer im Verhältnis 1:2 erfolgen und für neue Bäume wird es in Zukunft ein Kataster in der Verwaltung geben.

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