Antrag: Anpassung der Ausschreibung von Betreuungs-und Verpflegungsleistungen an fünf Rheiner Grundschulen

An fünf Rheiner Grundschulen laufen zum 31.07.2022 die Verträge mit den Trägern der Betreuungs- und Verpflegungsangebote aus.  Diese Neuausschreibung bietet einen guten Zeitpunkt die vorhandenen qualitativen Mindeststandards weiterzuentwickeln und an die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen.

Deshalb soll die Verwaltung mit folgenden Punkten beauftragt werden:

  1. Die pädagogische Bewertungsmatrix wird hinsichtlich neuer Qualitätsstandards überarbeitet und weiterentwickelt.
    1. Sowohl die Ausbildung von Personal und die Organisation der Betreuung als auch die pädagogischen Schwerpunkte müssen verbessert werden. Dazu braucht es fachlich qualifiziertes Personal, welches auch in den Schulstunden am Morgen integriert wird, damit eine Verzahnung der Schule mit der OGS stattfinden kann. Sowohl in personeller Hinsicht wie auch bei den Themenschwerpunkten.
  2. Langfristig wird eine verbindliche Struktur zu den Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen in Rheine erarbeitet, die sich stetig weiterentwickelt und an Begebenheiten anpasst.
    1. Diese müssen natürlich in regelmäßigen Abständen überarbeitet und verbessert werden, um den Herausforderungen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden.
  3. Für die Verpflegungsleistungen werden Mindeststandards ausgeschrieben, die sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) orientieren und die Bereiche Ökonomie, Gesundheit, Ökologie sowie soziale und gesellschaftliche Anforderungen beinhalten. Diese Nachhaltigkeitsstandards lassen sich der angehängten Liste entnehmen.
    1. Die festgelegten Standards für die Vergabe des Caterings sichern für die Kinder in der OGS eine hochwertige Mahlzeit. Dafür braucht es einen angemessenen Preis, der sich an den aktuellen Preisen an Rheinenser Grundschulen orientieren sollte und durch eine Bezuschussung des Schulträgers gesichert wird. Mindestwareneinstandskosten sichern, dass auch wirklich der Großteil des Geldes in die Lebensmittel fließt. Weitere Vorgaben an die Menülinien sind ein Maximalanteil von hochverarbeiteten Lebensmitteln, eine Begrenzung tierischer Produkte, sowie eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung. Zudem sollte bei Obst und Gemüse auf Regionalität, bei Fleisch auf eine maximale Lebendtransportkilometeranzahl von 200 km, sowie Fisch aus zertifizierter Fischerei geachtet werden. Eine Bio-Zertifizierung sollte ebenso vorhanden sein wie ein Nachweis, dass alle Lebensmittel zu 30% aus nachhaltiger Landwirtschaft kommen. Außerdem müssen die Beschäftigten mindestens nach Tarif bezahlt werden.
  4. Das Vergabekriterium „Anzahl Menülinien“ wird gestrichen und ersetzt durch ein Konzept für die Versorgung von Kindern mit Allergien und kulturellen sowie religiösen Essensanforderungen.
    1. Auf diese Weise sollen die Bedürfnisse alle Esser:innen realisiert werden und die Gesamtqualität der angebotenen Speisen in den Fokus gestellt werden.
  5. Eine langfristige Kostenplanung für die Ausschreibungen wird vorgelegt, die eine Subventionierung eines qualitativ hochwertigen Essens für Kinder sichert.
  6. Die Verwaltung schlägt ein Verfahren zur Qualitätssicherung vor, welches für Betreuung und Verpflegung sicherstellt, dass die Umsetzung der Konzepte entsprechend der Angebote erfolgt.

Unser Ziel ist es, dass sowohl die pädagogische Betreuung als auch die Verpflegung der Rheiner Schülerinnen und Schüler langfristig auf einem hohen Niveau gesichert wird.

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