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Bedenken gegen die neue Stellplatzsatzung

Wir haben erhebliche Bedenken gegen die neue, noch bis zum 24. August in der Offenlage befindliche Stellplatzsatzung der Stadt Rheine. Sie fordern die Entwicklung einer Stellplatzsatzung auf der Höhe ihrer Zeit aus dem Kontext eines integrierten Wohn- und Mobilitätskonzeptes. Insbesondere sind dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, durch die neue Satzung der für den Klimaschutz notwendigen Verkehrswende Rückenwind zu geben, denn gerade die Verkehrswende ist von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele vor Ort.

Der im Juni im Bauausschuss beschlossene Entwurf stellt fest: „Der Gemeinde ist rechtlich nicht möglich Klimaschutzpolitik mittels einer Stellplatzsatzung zu betreiben.“ Der Leitfaden für neue Stellplatzsatzungen des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“ betont dagegen ausdrücklich, Stellplatzsatzungen könnten „als Instrument der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements für die Verkehrswende vor Ort genutzt werden“. Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf schreibt jedoch den Status Quo fort und nutzt nicht die mit der Novellierung eröffneten Spielräume für die Beschleunigung der notwendigen Verkehrswende. Er macht es sich allzu bequem, wenn er suggeriert, dass wir auch in Zukunft nicht anders werden handeln können als bisher.

Wir fordern angesichts des weltweiten Klimanotstandes endlich die Dringlichkeit ernst zu nehmen, alle Maßnahmen im Hinblick auf Klimaschutz-Potentiale zu überprüfen. Laut „Masterplan 100 % Klimaschutz“ beträgt der Anteil des Verkehrs an den Gesamt-CO2-Emissionen in unserer Stadt 47 %. Sowohl die „Handlungsleitlinie zur CO2-Reduzierung im Münsterland“ der Bezirksregierung als auch die KomRev-Studie für Rheine dokumentieren ausdrücklich die Notwendigkeit, vor Ort die Verkehrswende einzuleiten. Sie empfehlen eine erhebliche Verschiebung der Verkehrsmittelnutzung weg vom Pkw hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Fahrrad und zum Zufußgehen. Und es heißt: „Um diese Verschiebung zu erreichen, wird in den Konzepten beispielsweise die Infrastruktur für den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr zurück gebaut oder umgewidmet.“ Aus Sicht der GRÜNEN kann der erste Schritt nur darin bestehen, bei Neuplanungen und Neubauten die Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf das zukunftsfähige Mindestmaß zu begrenzen. Wenn selbst Wohnungsträger vor Ort den Zwang durch die Stadt beklagen, Parkraum errichten zu müssen, der heute schon nicht mehr gebraucht wird, dann ist es an der Politik, jenseits wohlfeiler Lippenbekenntnisse und folgenloser Sonntagsreden die Verwaltung zu beauftragen, die Verkehrspolitik der Stadt mutiger und effizienter zukunftsfähig zu gestalten.

https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/1033.Aktuelle-Buergerbeteiligungen.html

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