Umgang mit der „Kulturellen Begegnungsstätte Bentlage“

Die vom Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann mit Vehemenz betriebene Überführung der „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage GmbH“ in einen städtischen Eigenbetrieb hat nicht nur zu einer weitgehenden „Entmündigung“ der Bentlager Ehrenamtlichen – hin zu bloßen Beisitzern – geführt, sondern war aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch eine Wende weg von einem verantwortungsvoll-nachhaltigen Umgang mit dem wertvollen Bentlager Erbe.

Daher fordern die GRÜNEN den Bügermeister auf, endlich seiner Verantwortung für Bentlage gerecht zu werden, diesen herausragenden Natur-, Kultur- und Erholungsraum angemessen zu pflegen und für kommende Generationen zu erhalten.

Die GRÜNEN reagieren damit auf offensichtliche Mängel im bloßen Verwalten von Bentlage: Ulrich Moritzer, GRÜNES Mitglied im Bauausschuss, hatte im Dezember letzten Jahres gefragt, ob im Budget der Zentralen Gebäudewirtschaft auch Haushaltsmittel für die Ökonomie Kloster Bentlage berücksichtigt seien. Denn zuvor war im Betriebsausschuss Kloster Bentlage die Verantwortung für den baulichen Zustand des Klosters eben dieser Zentralen Gebäudewirtschaft zugeschrieben worden. Baudezernentin Milena Schauer erklärte, „dass ihr dies nicht bekannt sei und (sie) dies überprüfen werde“. Die Information im folgenden Bauausschuss am 25. März lautete, das Beteiligungsmanagement habe bestätigt, „dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kloster Bentlage keine Position für die bauliche Unterhaltung des Klosters inkl. der Nebengebäude ausweist. Da es sich um ein städtisches Gebäude handelt, sind bauliche/bauunterhaltende Maßnahmen von der ZGW durchzuführen und zu zahlen.“

Bis zum Beweis des Gegenteils gehen die GRÜNEN nun also davon aus, dass der Eigenbetrieb „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ das Kloster betreibt (politisch begleitet vom Betriebsausschuss). Das städtische Museum Kloster Bentlage agiert davon unabhängig (begleitet vom Kulturausschuss).
Die Instandhaltung der Gebäude liegt, wie es jetzt hieß, bei der Gebäudewirtschaft (die wiederum durch den Bauausschuss begleitet wird), wiewohl die Innenausstattung und teilweise auch Baumaßnahmen vom
Eigenbetrieb selbst durchgeführt werden. Das Liegenschaftsamt ist zuständig für die Verpachtung der landwirtschaftlich genutzten Flächen (begleitet vom Hauptausschuss, eigentlich laufendes Geschäft der Verwaltung); die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Umwelt, Klimaschutz und Umweltplanung und den Technischen Betrieben bei den
Pflegemaßnahmen konnten noch nicht abschließend geklärt werden (StUK/BauA). Der Förster wird in der Regel nur bei Bedarf beratend hinzugezogen; ansonsten obliegt auch die Pflege der Historischen Kulturlandschaft Bentlage dem Liegenschaftsamt. Schließlich sind noch die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Rheine für Fragen des Denkmalschutzes – Gebäude und historischen Landschaftselemente – und die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Steinfurt für den Natur- und Landschaftsschutz – z.B. das FFH-Gebiet Emsaue und Wöste – zuständig.
Und über alledem gibt es dann zumindest noch jemanden, den man fragen kann, wen man denn wohl fragen muss, wenn man eine konkrete Frage zu Bentlage hat: nämlich das Beteiligungsmanagement der Stadt Rheine.

Das „teile und herrsche“ hinter dieser so intransparenten wie unangemessen Regelung des Umgangs mit dem
wertvollen Natur- und Kulturraum Bentlage durch Bügermeister Lüttmann, in dessen Zuständigkeitsbereich als Kulturdezernent auch die Pflege der deutschlandweit renommierten historischen Bentlager Kulturlandschaft
fällt, kritisiert Fraktionssprecherin Silke Friedrich: „Auf die Komplexität der Querschnittsaufgabe „Bentlage“ antwortet der Bürgermeister in seiner Organisationshoheit mit der Zerstückelung der Zuständigkeiten. Wo zu
Diagnose und Therapie die Kräfte gebündelt werden müssten, weiß oft die linke Hand nicht, was die rechte tut. So verdampft Verantwortung. Das sieht man den Gebäuden und vor allem der vielfach geschützten Historischen
Kulturlandschaft an vielen Ecken an.“ Und so baut dann der Eigenbetrieb des Klosters gemeinsam mit dem Förderverein lieber eine neue Terrasse ans Bauernhaus an, statt der Pflege des Bestandes – wie der seit mehreren Jahren notwendigen Sanierungen der Scheune – den Vorrang zu geben. Erst nach der Kritik der GRÜNEN im Betriebsausschuss und der Nachfrage im Bauausschuss wurde jetzt die Sanierung angekündigt. Doch Notwendende Pflege und notwendige Entwicklung der Kulturlandschaft lassen nach wie vor zu wünschen übrig, ja, es droht sogar der Verlust weiterer wichtiger Geschichtsspuren in der alten Kulturlandschaft. Exemplarisch seien dazu nur zwei Punkte benannt: Die Entwässerung des Sternbusches diente einerseits dem Erhalt des barocken Jagdsterns (weil Buchen keine nassen Füße mögen), anderseits auch der Entwässerung der großen Viehweide und der Speisung des Fischteiches des Klosters. Dieser Fischteich aber ist – nach Kyrill und infolge jahrelanger Verlandung durch unterbliebene Pflege – heute kaum mehr auffindbar. Und der mangelnde Respekt der Stadt als Verpächterin hat – im Naturschutzgebiet! – eine ökologisch
unsachgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen zur Folge, die mit schweren landwirtschaftlichen Gerät die Geschichtsspur der alten Wölbäcker bedroht.

Im Nachgang der REGIONALE 2004 ist unter Beteiligung externer Experten ein umfassender Pflege- und Entwicklungsplan für Bentlage erarbeitet worden, der aber nicht befolgt wird. Nicht nur die GRÜNEN fragen sich, ob in der Stadtverwaltung dieses Planwerk überhaupt noch jemand kennt oder ob er – wie Prof. Wöbses Gutachten zum Wert der Kulturlandschaft, wie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Intelligenten Erschließung oder wie das als vorbildlich gefeierte Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept – einfach ad acta gelegt worden ist, ganz nach dem Motto: „Was vor unserer Zeit erarbeitet worden ist, braucht uns nicht mehr zu interessieren.“

1 Kommentar

  1. Kuhnen

    Hallo zusammen,
    Ihr Beitrag ist richtig und wichtig bis auf einen Punkt: Die Forderung nach „Entwässerung“ des Sternbusches (Naturschutzgebiet) halte ich aus Sicht des Naturschutzes für falsch. Bekanntlich leiden auch die Wälder an dem zunehmend sinkenden Grundwasserstand. Das Wasser auf dem Foto steht nur vorübergehend im Wald. Solche temporären Nässestellen sind für die stark bedrohten Amphibien von großer Wichtigkeit (und nicht nur die). Das die Sichtachsen frei bleiben, steht dem ja nicht entgegen. Aber schon der Querweg war ein Eingriff, der m.E. unnötig war.
    Schönen Gruß
    Kurt Kuhnen
    NABU Kreisverband ST

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