Antrag: Aufnahme besserer Energiestandards in alle Bebauungspläne

Um die Klimaschutzziele der Stadt Rheine bis 2050 zu erreichen bringt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag in den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 01.07:

Die Verwaltung wird beauftragt

  1. unter Berücksichtigung der folgenden Ziele einen Vorschlag für ein Konzept einerseits zum konsequenten Ausbau von Photovoltaikanlagen und andererseits für die Realisierung hoher Energiestandards in unserer Stadt vorzulegen. Die Verwaltung legt dieses Konzept dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vor.
    1. Ziele sind:
      1. die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen für Neubauten von Wohn und Nichtwohngebäuden und bei genehmigungspflichtigen Umbauten und
      2. die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrags muss immer
        mindestens der Förderstufe KfW 40 entsprechen, Abweichungen können (z.B. aufgrund
        von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien) begründen werden.
    2. Diese Ziele sollen umgesetzt werden mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Die rechtlichen Spielräume werden dabei genutzt. Zu regeln sind die Einzelheiten wie z.B. Mindestanteil der Photovoltaiknutzung an der gesamten Dachfläche, Vorgaben für eine optimierte Dachausrichtung, welche Umbauten die Pflicht auslösen oder wann eine Ausnahme vom 40er Standard möglich ist. Die gleichzeitige Nutzung von Solaranlagen und Dachbegrünung ist möglich.
  2. Die Verwaltung überprüft ihr Informations- und Beratungskonzept, um zu ergründen warum im Baugebiet Eschendorfer Aue das Ausbauziel nur zu 20% erreicht wurde und überarbeitet es mit dem Ziel, einer besseren Reichweite.
  3. Außerdem verpflichtet sich die Stadt Rheine eigene Neu- und Bestandsbauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung den Status Quo vorzustellen und einen Plan vorzulegen, wie und bis wann (ggf. in Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) die vorhandenen kommunalen Bauten entsprechend ausgestattet werden können.
  4. Die Verwaltung prüft, wie erhöhte Kosten durch die hohen energetischen Standards und die Nutzung regenerativer Energien im Rahmen der städtischen Wohnbauförderung oder auf anderen Wegen für Familien mit mehreren Kindern abgemildert werden können.

Der Rat der Stadt Rheine hat einstimmig die Klimaschutzziele für die Stadt Rheine bis zum Jahr 2050 verabschiedet. Entsprechend sollen bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um mindestens 95% und der Endenergieverbrauch um mindestens 50% reduziert werden. Alle privaten und öffentlichen Akteure müssen dafür aber ihre Anstrengungen intensivieren.

Laut amtlichem Solarkataster könnten allein auf den Dächern in Nordrhein-Westfalen 68 Terrawattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das wäre fast die Hälfte des landesweiten Strombedarfs, gedeckt allein über Photovoltaik auf Dächern. Doch dieses Potenzial wird bisher zu wenig genutzt: Tatsächlich wurden im Jahr 2019 nur 4,5 Terrawatt Sonnenstrom erzeugt – magere 6,6 Prozent des vorhandenen Potenzials.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB können in Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen „bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische
Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“.

Energie- und Heizkosten sollen auch mittel- und langfristig für alle Bürger*innen und Bürger der Stadt bezahlbar bleiben. Die angesichts der Klimaziele notwendige Steigerung der CO2- Bepreisung erfordert spätestens jetzt die Umsteuerung der Investitionen in erneuerbare Energie- und Heizsysteme.

Die Stadt Rheine sollte zudem mit gutem Vorbild vorangehen und eine Selbstverpflichtung für die Nutzung von Photovoltaikanlagen für die eigenen Neubauten und die von Tochtergesellschaften eingehen.

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