Aufruf zur Unterstützung des BUND und NABU

Gegen die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage im Hafenbereich von Rheine-Ost.

Mit einer Sammeleinwendung fordern der BUND und der NABU folgende Punkte:

  1. Wir fordern die Bezirksregierung Münster auf, das Vorhaben nicht zu genehmigen.
  2. Wir fordern den Rat der Stadt Rheine auf, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
  3. Wir fordern den Antragsteller, Herrn Andreas Exeler, Rheine, auf, den Antrag zurückzuziehen.

Die Einwendungen können bis einschließlich 6. September unter 0251 411 82525 an die Bezirksregierung gefaxt werden, Einwendungen per Email sind ungültig.

Die Einwendung könnt ihr euch unter folgendem Link ausdrucken:

https://mail.google.com/mail/u/0?ui=2&ik=82005588af&attid=0.1.3&permmsgid=msg-f:1709691466870731272&th=17ba0b54ae58b208&view=att&disp=inline

Bereits in unserem Beitrag Biogasanlage Kanalhafen; „Klimaschutz wird mit Füßen getreten“ haben wir unseren Standpunkt klar gemacht und auf die Gefahren für Mensch, Natur und Tier bei einer Anlage in dieser Größe hingewiesen. Das sehen BUND und NABU in ihrer Pressemitteilung ähnlich:

„Die Bilder vom havarierten Tanklager in Leverkusen noch lebhaft vor Augen befasst sich derzeit die BUND-Kreisgruppe Steinfurt – federführend auch im Namen der anderen Naturschutzverbände im Kreis Steinfurt (NABU u. ANTL) – mit dem Genehmigungsantrag eines landwirtschaftlichen Unternehmens zum Bau einer riesigen Biogasanlage am Rheiner Osthafen, unmittelbar angrenzend an ein Gewerbe- und Industriegebiet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sie in den letzten Wochen die Antragsunterlagen studiert und ihre Anregungen und Bedenken in einer mehrseitigen Einwendung der Bezirksregierung in Münster als Genehmigungsbehörde vorgelegt. Bei der beantragten Industrieanlage handelt es sich auf Grund ihres hohen Methangehaltes um eine Störfallanlage der oberen Klasse, deren Errichtung und Betrieb unter die SEVESO-Richtlinie fällt. Um benachbarte Wohn- und Industrieansiedlungen vor den Auswirkungen einer Havarie zu schützen, hat der Gesetzgeber strenge Auflagen geschaffen, die sowohl den Betriebsbereich der Anlage selbst als auch seine Lage zu schützenswerten Bereichen in der Umgebung angeht. Der BUND stellt fest, dass das Vorhaben in der beantragten Art und Weise und vor allem an dem vorgesehenen Ort seiner Auffassung nach nicht den gesetzlichen Vorgaben der Störfallverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Baugesetzbuches entspricht. Von daher appelliert er zusammen mit NABU und ANTL an die Verantwortlichen bei der Bezirksregierung in Münster, keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf der Grundlage des vorgelegten, aus Sicht der Naturschutzverbände im Kreis Steinfurt zudem fehlerhaften Genehmigungsantrages zu erteilen. Ferner fordert er den Rat der Stadt Rheine auf, das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu versagen. Die Anwohner und Gewerbetreibenden im prognostizierten Einwirkungsbereich des Achtungsabstandes des Betriebsbereiches von rund 900 m werden insofern von der Biogasanlagenplanung tangiert, als dass sie, sollte die Störfallanlage an geplanter Stelle errichtet werden, bei vorgesehenen Änderungen, wie z.B. bei der Erweiterung ihres Betriebes, stets ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, in dem zu prüfen ist, inwiefern es durch ihre gewünschte Maßnahme zu einer Risikoerhöhung kommen kann. Die Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte bis hin zum EuGH (Müksch-Urteil C-53/10) ist hier eindeutig. Die Naturschutzverbände im Kreis Steinfurt empfehlen dem Investor, von der Ansiedlung der hochgefährlichen Vergärungsanlage an dieser Stelle in unmittelbarer Nähe einer Paintball-Arena, verschiedener Gewerbebetriebe und einer Kirche abzusehen. Nach Auffassung der Naturschutzverbände im Kreis Steinfurt widersprechen solche Großanlagen dem Natur-, Umwelt- und Klimaschutz.“

Deshalb fordern wir so viele Menschen wie möglich auf, diese Einwendung zu unterzeichnen und an die Bezirksregierung zu faxen, um so doch noch ein Umdenken zu erwirken.

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