Änderungsantrag zum TOP Ö5 des letzten Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz: „Fortschreibung Masterplan 100% Klimaschutz“

Zentraler Beschluss des Pariser Klimaabkommens ist, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, da erkannt wurde, dass dies die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich verringern würde“. Unter „Anstrengungen unternehmen“ verstehen wir Grüne nicht, sich mit dem Entwicklungspfad 2040 bereits die Messlatte niedrig zu legen und einer Zielbegrenzung auf 1,75°C zufrieden zu geben, weil das andere Szenario nicht mehr realistisch scheint. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag in den letzten Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz gebracht:

Bisheriger Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz mit der Zielsetzung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2040″ für einen Ratsbeschluss vorzubereiten.

Geänderter Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz mit der Zielsetzung „Klimaneutralität bis zum Jahr 2030, um das 1,5°-Ziel zu erreichen“ für einen Ratsbeschluss vorzubereiten.
  2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag für ein Monitoring zumachen, das eine realistische (Nach-)Steuerung erlaubt.


Unser Anspruch muss es sein, nicht nach dem Motto zu gehen „Ein gutes Pferd springt nur so hoch wie es muss“ und sich auf fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berufen, sondern Lösungen zu finden. Besonders da wir uns im Kreis Steinfurt immer als Vorreiter in Sachen Klimaschutz sehen. Je flacher die Reduktionskurve demnächst ist, desto steiler wird sie danach und desto größer bis unmöglich werden die späteren Herausforderungen.

Außerdem brauchen wir außer einer engagierten Zielsetzung auch ein Monitoring, das ausreichend aktuelle Ist-Daten liefert, damit wir nicht erst mit 3- oder 4-jähriger Verspätung feststellen, dass der Reduktionspfad immer noch zu wenig Gefälle aufweist. Beim jetzigen Klimaschutz-Masterplan beziehen wir uns auf Zahlen aus 2018. Eine ausreichende Steuerung von Maßnahmen ist so nicht möglich. Um den vielfältigen Handlungsbedarfen für den Klimaschutz gerecht zu werden, ist es auch besonders Aufgabe der Kommunen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.

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