Antrag: Teilstationäres Angebot für Mütter/Väter/Eltern und Kinder

Die Stadt Rheine verfügt (wie auch der Kreis Steinfurt) über ein differenziertes Angebot von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung. Sowohl in Rheine als auch in mehreren Kommunen im Kreis Steinfurt wird Eltern und Kindern durch sogenannte Mutter-Kind-Einrichtungen oder Eltern-Kind-Einrichtungen ein notwendiges Angebot gemacht. Dieses Angebot sollte für ein vorhandenes Klientel durch ein teilstationäres Angebot für Eltern und Vorschulkinder ergänzt werden.

Eine solche Jugendhilfemaßnahme sollte folgende Rahmenbedingungen erfüllen: Es gilt das Angebot einer teilstationären Eltern-Kind-Gruppe (analog einer Tagesgruppe) vorzuhalten, die mit ähnlicher Methodik wie eine vollstationäre Eltern-Kind-Einrichtung pädagogisch und therapeutisch arbeitet. An 4 Tagen die Woche werden Eltern mit ihren Kindern in einer Kleingruppe in der Alltagsstrukturierung, erzieherischen Planung, Persönlichkeitsentwicklung sowie physischen und psychischen Förderung unterstützt und geschult. Der 5. Wochentag wird durch Hausbesuche der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Familien genutzt.

Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Rheine beschließen:

Ein Konzept für ein teilstationäres Angebot für Mütter/Väter/Eltern und Kinder bis zu 6 Jahren auf der Grundlage der §§ 27, 31 und 32SGB VIII zu entwickeln und dieses öffentlich auszuschreiben.

Ziel

ist es zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen ein Maßnahmenlücke zwischen ambulanten und vollstationären Hilfen zur Erziehung zu schaffen.

Begründung

Auch in Rheine gibt es für ein solches Angebot genügend Klientel, welches genau von einer solchen Jugendhilfemaßnahme entscheidend profitieren kann. In bestimmten Familien ist das Kindeswohl durch ambulante Maßnahmen nicht ausreichend zu schützen. Eine Unterbringung dieser Familien in einer vollstationären Eltern-Kind-Einrichtung wird von betroffenen sorgeberechtigten Eltern aber auch immer wieder verweigert, sodass in vielen derartigen Konstellationen nur eine Fremdunterbringung
des Kindes das Kindeswohl sicher stellen kann. Eltern sperren sich öfters gegen die Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung, da eine solche auch eine soziale Entwurzlung und einen Verlust ihrer Wohnung zur Folge hat. Um das Kindeswohl zu schützen ist dennoch eine solche stationäre Maßnahme sinnvoll und nicht zu vermeiden. Es gibt aber auch genügend Eltern, bei denen eine ambulante Unterstützung zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend, eine vollstationäre
Unterbringung aber auch nicht zwingend erforderlich ist. Genau diese Eltern soll das vorübergehende oben stehende teilstationäre Angebot erreichen. Die Stadt Lingen praktiziert ein solches Angebot für Eltern seit 2019 in Form des „Edith-Stein-Haus“ (siehe Anlage) sehr erfolgreich.
Mit höchster Wahrscheinlichkeit würden der Stadt durch das Angebot keine Mehrkosten entstehen. Eine vollstationäre Unterstützung wird deutlich teurer sein als eine teilstationäre Maßnahme. Einige Familien, die derzeitig durch die vollstationäre Maßnahme einer Eltern-Kind-Einrichtung gefördert werden, könnten durch ein teilstationäres Angebot genauso gut und unter bestimmten Konstellationen besser gefördert werden.

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